{"id":2292,"date":"2018-06-07T15:53:23","date_gmt":"2018-06-07T13:53:23","guid":{"rendered":"https:\/\/merkle-muenchen.de\/?page_id=2292"},"modified":"2018-06-07T15:53:23","modified_gmt":"2018-06-07T13:53:23","slug":"ekb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.merkle-muenchen.de\/ru\/ekb\/","title":{"rendered":"EKB"},"content":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<h1>Allgemeine Einkaufsbedingungen g\u00fcltig ab 01.07.2012<\/h1>\n<p class=\"bodytext\"><span style=\"color: black\"><a href=\"http:\/\/www.merkle-muenchen.de\/de\/index.php?eID=tx_nawsecuredl&amp;u=0&amp;file=\/fileadmin\/secure_downloads\/sonstiges_diverse\/deutsch\/Einkaufsbedingungen_Februar_2014.pdf&amp;t=1528469529&amp;hash=5d8840a41e540edf53ac540c539a1a5d95a31502\">Download der Allgemeinen Einkaufsbedingungen<\/a><\/span><\/p>\n<p class=\"bodytext\"><strong>1. Geltungsbereich<\/strong><br \/>\nF\u00fcr die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten an uns gelten diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen, soweit nicht ausdr\u00fccklich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Lieferanten, die unseren Einkaufsbedingungen widersprechen, gelten nur insoweit, als wir ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt haben.<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><strong>2. Bestellung<\/strong><br \/>\nNur schriftlich erteilte Bestellungen sind f\u00fcr uns verbindlich. M\u00fcndliche oder fernm\u00fcndliche Bestellungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung. \u00c4nderungen m\u00fcssen von uns ausdr\u00fccklich schriftlich genehmigt werden. Bei Rahmenbestellungen behalten wir uns vor, die Liefermengen 3 Wochen zum jeweiligen Liefertermin zu erh\u00f6hen, zu verringern oder zu stornieren.<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><strong>3. Liefertermin, Fristen<\/strong><br \/>\nVereinbarte Fristen und Termine f\u00fcr die Lieferungen und Leistungen sind verbindlich. Sind Verz\u00f6gerungen zu erwarten oder eingetreten, so hat uns der Lieferant unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen. Liefert oder leistet der Lieferant auch nicht innerhalb einer von uns gesetzten Nachfrist, sind wir berechtigt, auch ohne Androhung, die Annahme abzulehnen, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und\/oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen. Hierzu sind wir auch dann berechtigt, wenn der Lieferant die Verz\u00f6gerung nicht verschuldet hat. Die uns durch den Verzug des Lieferanten, insbesondere durch eine deshalb notwendige anderweitige Eindeckung entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Au\u00dferdem gilt eine pauschale Vertragsstrafe von 0,5 % des Gesamtwertes der Bestellung f\u00fcr jede vollendete Woche der \u00dcberschreitung des Liefertermins &#8211; max. 5 % des Gesamtwertes der Bestellung &#8211; als vereinbart. Dar\u00fcber hinaus stehen uns die gesetzlichen Rechte zu. Die Annahme der versp\u00e4teten Lieferung oder Leistung enth\u00e4lt keinen Verzicht auf die Entsch\u00e4digung. Es ist auch dann zu zahlen, wenn kein ausdr\u00fccklicher Vorbehalt bei Annahme ausgesprochen wird.<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><strong>4. Lieferung und Versand<\/strong><br \/>\nDer Versand ist bei Abgang der Lieferungen anzuzeigen. In Versandanzeigen, Frachtbriefen und Lieferscheinen, die allen Lieferungen beizuf\u00fcgen sind, sind unsere Bestellnummer, unsere Positionsnummer, sowie die Bezeichnung des Inhalts nach Art und Menge anzugeben. Sendungen, f\u00fcr die wir die Frachtkosten ganz oder teilweise zu tragen haben, sind zu den g\u00fcnstigsten Frachttarifen zu bef\u00f6rdern. Rollgelder am Lieferort werden nicht gezahlt. Zur Vermeidung von Transportsch\u00e4den aufgrund fehlender oder mangelhafter Ladungssicherung hat der Lieferant das Ladungsgut vom abholenden Frachtf\u00fchrer sichern zu lassen. F\u00fcr alle Sch\u00e4den und Kosten, die durch mangelhafte Beachtung oder Nichtbefolgung unserer Vorschriften entstehen, ist der Lieferant haftbar.Teillieferungen bed\u00fcrfen unserer vorheriger Zustimmung. Bei Ger\u00e4ten sind eine technische Beschreibung und eine Gebrauchsanleitung kostenlos mitzuliefern. Bei Softwareprodukten ist die Lieferpflicht erst erf\u00fcllt, wenn die vollst\u00e4ndige (systemtechnische und Benutzer-) Dokumentation \u00fcbergeben ist.<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><strong>5. Verpackungen<\/strong><br \/>\nDer Lieferant verpflichtet sich, die von ihm hergestellten oder bearbeiteten Waren nur in solchen Verpackungen zu versenden, die nach Art, Form und Gr\u00f6\u00dfe umweltfreundlich sind und der Verpackungsverordnung in ihrer jeweiligen Fassung entsprechen. Unabh\u00e4ngig davon, ob es sich bei der Verpackung um Transport-, Verkaufs- oder Umverpackungen handelt, erkl\u00e4rt sich der Lieferant bereit, diese Verpackungen nach Gebrauch kostenlos zur\u00fcckzunehmen und einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung au\u00dferhalb der \u00f6ffentlichen Abfallentsorgung zuzuf\u00fchren.<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><strong>6. Zahlung<\/strong><br \/>\nDer Anspruch auf das Entgelt wird mit 30 Tagen nach Wareneingang und Erhalt der Rechnung des Lieferanten zur Zahlung f\u00e4llig oder kann nach unserer Wahl innerhalb 14 Tagen nach Wareneingang und Rechnungs-stellung mit 3 % Skonto befriedigt werden. Zahlungsregulierung durch Nachnahme lehnen wir grunds\u00e4tzlich ab. Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferung oder Leistung als vertragsgem\u00e4\u00df. Bei fehlerhafter oder unvollst\u00e4ndiger Lieferung oder Leistung sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt,<br \/>\nZahlungen auf Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung in angemessenem Umfang bis zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erf\u00fcllung zur\u00fcckzubehalten. Die Abtretung der Forderungen des Lieferanten gegen uns an Dritte ist ohne unsere vorherige Zustimmung ausgeschlossen.<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><strong>7. Sicherheit, Richtlinien<\/strong><br \/>\nDer Lieferant versichert, dass seine Lieferungen und Leistungen allen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Sicherheits- und Umweltbestimmungen einschlie\u00dflich der Verordnung \u00fcber gef\u00e4hrliche Stoffe, dem ElektroG und den Sicherheitsempfehlungen der zust\u00e4ndigen, deutschen Fachgremien oder Fachverb\u00e4nde, z.B. VDE, VDI, DIN in der jeweils g\u00fcltigen Fassung entsprechen.<br \/>\nBei Lieferung von Maschinen verpflichtet sich der Lieferant zur Einhaltung der Anforderungen der EGMaschinenrichtlinie in der jeweils g\u00fcltigen Fassung. Sofern darin vorgesehen, hat der Lieferant die EGKonformit\u00e4tserkl\u00e4rung f\u00fcr diese Maschine(n) auszustellen und das CE &#8211; Kennzeichen anzubringen. Bei Maschinen, die bestimmungsgem\u00e4\u00df in eine andere Maschine eingebaut oder mit anderen Maschinen zu einer Maschine im Sinne der EG &#8211; Maschinenrichtlinie zusammengef\u00fcgt werden sollen (sog. nicht funktionsf\u00e4hige Maschinen) hat der Lieferant eine Herstellererkl\u00e4rung nach der Maschinenrichtlinie beizubringen.<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><strong>8. Import- und Exportbestimmungen, Zoll<\/strong><br \/>\nBei Lieferungen und Leistungen, die aus einem der EU angeh\u00f6renden Land au\u00dferhalb Deutschlands erfolgen, hat der Lieferant seine EU-Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. anzugeben.<br \/>\nImportierte Waren sind verzollt zu liefern. Der Lieferant ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die geforderten Erkl\u00e4rungen und Ausk\u00fcnfte auf seine Kosten zu erteilen. Au\u00dferdem hat der Lieferant uns \u00fcber etwaige Genehmigungspflichten bei (Re-) Exporten gem\u00e4\u00df deutschen, europ\u00e4ischen und US-amerikanischen Ausfuhr- und Zollbestimmungen, sowie Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslands der Waren und Dienstleistungen zu unterrichten.<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><strong>9. Gefahr\u00fcbergang, Abnahme, Eigentumsrechte<\/strong><br \/>\nUnabh\u00e4ngig von der vereinbarten Rechnungsstellung geht die Gefahr bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage mit Eingang bei der von uns angegebenen Lieferanschrift und bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage mit erfolgreichem Abschluss unserer Abnahme auf uns \u00fcber. Die Inbetriebnahme oder Nutzung ersetzen nicht unsere Abnahmeerkl\u00e4rung. Jeder verl\u00e4ngerte oder erweiterte Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><strong>10. M\u00e4ngelr\u00fcge<\/strong><br \/>\nWir sind bestrebt, eingehende Lieferungen auf Transportsch\u00e4den und Sachm\u00e4ngel sofort zu kontrollieren. Der Lieferant verzichtet insoweit f\u00fcr die Dauer von 14 Tagen auf den Einwand versp\u00e4teter M\u00e4ngelr\u00fcge.<br \/>\nIm Falle der R\u00fccksendung der mangelhafter Ware an den Lieferant, gilt eine Bearbeitungspauschale von 5% des Preises der mangelhaften Ware als vereinbart. Den Nachweis h\u00f6herer Aufwendungen behalten wir uns vor. Der Nachweis geringerer oder keiner Aufwendungen bleibt dem Lieferant vorbehalten. Festgestellte M\u00e4ngel, insbesondere solche, die sich w\u00e4hrend der Bearbeitung herausstellen, werden in eiligen F\u00e4llen oder zum Zwecke der Schadensminderung auf Kosten des Lieferanten von uns selbst oder durch Dritte behoben.<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><strong>11. Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Sach- und Rechtsm\u00e4ngel<\/strong><br \/>\nMangelbehaftete Lieferungen \/ Leistungen des Lieferanten sind unverz\u00fcglich zu ersetzen oder zu wiederholen. Im Falle von Entwicklungs- oder Konstruktionsfehlern sind wir berechtigt, wahlweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder die Verg\u00fctung zu mindern und jeweils zus\u00e4tzlich Schadensersatz zu verlangen. Beseitigt der Lieferant den Mangel auch innerhalb der gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, so k\u00f6nnen wir nach unserer Wahl vom Vertrag zur\u00fccktreten oder die Verg\u00fctung mindern und jeweils zus\u00e4tzlich Schadensersatz fordern.<br \/>\nDie Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr unsere Anspr\u00fcche aus Sachm\u00e4ngeln betr\u00e4gt 24 Monate nach kommerzieller Nutzung, sp\u00e4testens 36 Monate ab Gefahr\u00fcbergang; die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr unsere Anspr\u00fcche aus Rechtsm\u00e4ngeln betr\u00e4gt zehn Jahre ab Gefahr\u00fcbergang. Der Lauf der Verj\u00e4hrungsfrist wird gehemmt f\u00fcr den Zeitraum, der mit Absendung unserer M\u00e4ngelanzeige beginnt und mit Erf\u00fcllung unseres M\u00e4ngelanspruchs endet.<br \/>\nWird dem Lieferanten von uns der Einsatzzweck und die erforderlichen Daten des zu liefernden Produktes mitgeteilt, so sichert der Lieferant die Eignung seiner Lieferung und Leistung f\u00fcr den Einsatz zu. Der Lieferant verpflichtet sich, die permanente Qualit\u00e4tssicherung seiner Lieferungen und Leistungen durch ein dokumentiertes und funktionierendes Qualit\u00e4tssicherungssystem und geeignete Pr\u00fcfungen und Kontrollen w\u00e4hrend der Fertigung seiner Lieferung zu gew\u00e4hrleisten. \u00dcber diese Pr\u00fcfungen hat er eine Dokumentation zu erstellen. Wir haben das Recht, uns von der Art der Durchf\u00fchrung der Pr\u00fcfungen und Kontrollen an Ort und Stelle, gegebenenfalls auch bei Unterlieferanten, zu \u00fcberzeugen.<br \/>\nDer Lieferant best\u00e4tigt das Bestehen einer angemessenen und ausreichenden Produkthaftpflichtversicherung und verpflichtet sich, auf Anforderung einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.<br \/>\nUnsere gesetzlichen Rechte bleiben im \u00dcbrigen unber\u00fchrt.<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><strong>12. Wiederholte Leistungsst\u00f6rungen<\/strong><br \/>\nErbringt der Lieferant im Wesentlichen gleiche oder gleichartige Lieferungen oder Leistungen nach schriftlicher Abmahnung erneut mangelhaft oder versp\u00e4tet, so sind wir zum sofortigen R\u00fccktritt berechtigt. Unser R\u00fccktrittsrecht umfasst in diesem Fall auch solche Lieferungen und Leistungen, die der Lieferant aus diesem oder einem anderen Vertragsverh\u00e4ltnis zuk\u00fcnftig noch an uns zu erbringen.<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><strong>13. Schutzrechte<\/strong><br \/>\nDer Lieferant stellt uns von s\u00e4mtlichen Anspr\u00fcchen frei, die sich aus der Verletzung von Schutzrechten oder Schutzrechtsanmeldungen gegen\u00fcber Dritten erheben und erstattet uns die notwendigen Kosten unserer diesbez\u00fcglichen Rechtsverfolgung.<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><strong>14. Unfallverh\u00fctung<\/strong><br \/>\nHat der Lieferant seine Lieferungen oder Leistungen auf unserem Betriebsgel\u00e4nde zu erbringen, so ist er verpflichtet, daf\u00fcr zu sorgen, dass alle gesetzlichen Vorschriften und Hinweise zu Sicherheit, Umwelt- und Brandschutz f\u00fcr Betriebsfremde in der jeweils g\u00fcltigen Fassung von seinen gesetzlichen Vertretern oder Erf\u00fcllungsgehilfen eingehalten werden.<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><strong>15. Modelle, Werkzeuge, technische Unterlagen<\/strong><br \/>\nAlle Informationen, Daten, Unterlagen, Zeichnungen, Pl\u00e4ne, Teile, Entw\u00fcrfe, Spezifikationen, Messergebnisse, Verfahren, Muster, Prototypen, Modelle, Werkzeuge, Fertigungsmittel etc., die wir dem Lieferanten zur Anfertigung der bestellten Lieferung und\/oder Leistung \u00fcberlassen, bleiben unser Eigentum. Alle Marken-, Urheber, und sonstigen Schutzrechte bleiben bei uns. Der Lieferant verpflichtet sich, sie vertraulich und sorgf\u00e4ltig zu behandeln und zu lagern, sie nicht Dritten zur Verf\u00fcgung zu stellen, Kopien nur f\u00fcr den Zweck der Durchf\u00fchrung der Bestellung anzufertigen und uns nach Durchf\u00fchrung der Lieferung unaufgefordert, inklusive eventuell angefertigter Kopien zur\u00fcckzusenden. Der Lieferant ist insoweit zur Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes nicht befugt. Au\u00dferdem hat sie der Lieferant gegen Feuer, Wasser, Diebstahl, Verlust und sonstige Besch\u00e4digungen auf seine Kosten zu versichern.<br \/>\nFertigt der Lieferant die oben genannten Gegenst\u00e4nde auf unsere Kosten f\u00fcr uns an, gehen diese nach Bezahlung in unser Eigentum \u00fcber. Im \u00dcbrigen gilt oben Geregeltes entsprechend. Die Verwahrung beim Lieferant ist unentgeltlich; wir sind berechtigt den oder die Gegenst\u00e4nde jederzeit heraus zu verlangen. Beauftragt der Lieferant zur Ausf\u00fchrung unserer Bestellung Unterlieferanten, so gilt oben Geregeltes f\u00fcr den Unterlieferenten entsprechend. Der Lieferant tritt uns seinen Anspruch gegen den Unterlieferanten auf \u00dcbereignung der Gegenst\u00e4nde o.\u00e4. ab.<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><strong>16. Geheimhaltungspflicht<\/strong><br \/>\nDer Lieferant verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen kaufm\u00e4nnischen und technischen Informationen, Daten, Unterlagen, Zeichnungen, Pl\u00e4ne, Teile, Entw\u00fcrfe, Spezifikationen, Messergebnisse, Verfahren, Muster, Prototypen, Modelle, Werkzeuge etc. die er direkt oder indirekt im Rahmen der Zusammenarbeit mit uns erlangt, vertraulich zu behandeln. Der Lieferant sichert insbesondere zu, die vertraulichen Informationen weder an Dritte weiterzugeben noch in anderer Form Dritten zug\u00e4nglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf diese vertraulichen Informationen zu vermeiden. Eine Weitergabe, Zurverf\u00fcgungstellung oder Zugangserm\u00f6glichung der vertraulichen Informationen an Dritte bedarf stets der vorherigen schriftlichen Zustimmung von uns. Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt unabh\u00e4ngig davon, ob die vertraulichen Informationen m\u00fcndlich, dokumentiert, maschinenlesbar, elektronisch oder in anderer Form zug\u00e4nglich gemacht werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt sich auf s\u00e4mtliche Mitarbeiter und Beauftragte des Lieferanten, ohne R\u00fccksicht auf die Art und rechtliche Ausgestaltung ihrer Besch\u00e4ftigung. Der Lieferant verpflichtet sich, den vorgenannten Personenkreis auf die Geheimhaltungspflicht hinzuweisen und ihm entsprechende Geheimhaltungspflichten aufzuerlegen. Verletzt der Lieferant vors\u00e4tzlich oder fahrl\u00e4ssig seine Geheimhaltungspflicht ganz oder teilweise, so sind wir berechtigt vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und zus\u00e4tzlich Schadensersatz zu fordern. Au\u00dferdem verpflichtet sich der Lieferant hiermit, f\u00fcr jeden Fall des Versto\u00dfes gegen diese Vereinbarungen eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von Euro 25.000,00 (in Worten: Euro f\u00fcnfundzwanzigtausend) zu zahlen. Die Berufung auf einen Fortsetzungszusammenhang ist hierbei stets ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, mit seinem Anspruch gegen die Forderungen des Lieferanten aufzurechnen. Der Lieferant hat den Nachweis zu f\u00fchren, dass ein solcher Vertragsversto\u00df nicht durch ihn unternommen wurde oder von ihm ausgegangen ist.<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><strong>17. Exklusivzulieferung<\/strong><br \/>\nWird die Herstellung bestimmter Produkte oder Gegenst\u00e4nde des Lieferanten exklusiv und ausschlie\u00dflich an uns vereinbart, so verpflichtet sich der Lieferant, ausschlie\u00dflich an uns zu liefern und zu leisten; nicht an Filialen, Werksvertretungen, Kunden oder an sonstige nat\u00fcrliche oder juristische Personen zu liefern oder zu leisten. Bei einem Versto\u00df gegen diese Vereinbarung, verpflichtet sich der Lieferant uns des hieraus unmittelbar oder mittelbar entstehenden Schadens (einschlie\u00dflich der Kosten der Rechtsverfolgung) zu ersetzen. Au\u00dferdem sind wir berechtigt vom Vertrag zur\u00fccktreten. Unabh\u00e4ngig von einer bestehenden Schadensersatzpflicht verpflichtet sich der Lieferant hiermit, f\u00fcr jeden Fall des Versto\u00dfes gegen diese Vereinbarungen eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von Euro 25.000,00 (in Worten: Euro f\u00fcnfundzwanzigtausend) zu zahlen. Die Berufung auf einen Fortsetzungszusammenhang ist hierbei stets ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, mit seinem Anspruch gegen die Forderungen des Lieferanten aufzurechnen. Nach Beendigung der Gesch\u00e4ftsbeziehung mit uns, verpflichtet sich der Lieferant die Produktion und den Vertrieb des exklusiv f\u00fcr uns hergestellte Lieferung \/ Leistung unverz\u00fcglich einzustellen. Der Lieferant hat den Nachweis zu f\u00fchren, dass ein solcher Vertragsversto\u00df nicht durch ihn unternommen wurde oder von ihm ausgegangen ist. Das in diesem Vertrag Geregelte gilt auch f\u00fcr Tochterunternehmen und Beteiligungsunternehmen des Lieferanten.<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><strong>18. Bundesdatenschutzgesetz<\/strong><br \/>\nDie Daten des Lieferanten werden im Rahmen der Gesch\u00e4ftsbeziehung gespeichert. Der Lieferant erh\u00e4lt hiermit Kenntnis davon.<\/p>\n<p class=\"bodytext\"><strong>19. Allgemeine Bestimmungen<\/strong><br \/>\nErf\u00fcllungsort ist die jeweils angegebene Lieferanschrift.<br \/>\nAls Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten gilt der Sitz des K\u00e4ufers als vereinbart. Wir sind auch berechtigt am Sitz des Lieferanten zu klagen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so ber\u00fchrt das die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Klauseln bzw. der \u00fcbrigen Teile solcher Klauseln nicht.<\/p>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text] Allgemeine Einkaufsbedingungen g\u00fcltig ab 01.07.2012 Download der Allgemeinen Einkaufsbedingungen 1. Geltungsbereich F\u00fcr die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten an uns gelten diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen, soweit nicht ausdr\u00fccklich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Lieferanten, die unseren Einkaufsbedingungen widersprechen, gelten nur insoweit, als wir ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt haben. 2. 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